
Zusicherungen und Gewährleistungen (Representations & Warranties)
Dabei handelt es sich um Erklärungen des Verkäufers über das Zielunternehmen, beispielsweise zu dessen finanzieller Situation, Verbindlichkeiten, laufenden Rechtsstreitigkeiten oder regulatorischer Compliance. Sie bilden die Grundlage der Due-Diligence-Prüfung: Unvollständigkeiten, Auslassungen oder Unrichtigkeiten können zu Schadensersatzansprüchen führen.
Material Adverse Change (MAC)
Die sogenannte „MAC-Klausel“ ermöglicht es, den Abschluss der Transaktion auszusetzen oder zu verhindern, wenn zwischen Unterzeichnung und Vollzug (Signing und Closing) ein Ereignis eintritt, das die Situation des Zielunternehmens oder die Grundlagen der Transaktion wesentlich und nachteilig verändert, etwa bestimmte gesetzliche Änderungen. Ihre Formulierung erfordert besondere Präzision, da sie festlegt, welche Ereignisse unter die Klausel fallen und welche nicht.
Kaufpreisanpassung (Price Adjustment)
Ein Mechanismus, der eine Anpassung des Kaufpreises auf Grundlage von Veränderungen des Working Capitals, der Liquidität, der Nettoverschuldung oder des EBITDA des Zielunternehmens ermöglicht. Zu den gängigsten Methoden zählen das Locked-Box-Modell, bei dem der Preis auf Basis eines Referenzabschlusses festgelegt wird und das wirtschaftliche Risiko ab dem sogenannten Locked-Box-Datum auf den Käufer übergeht (nicht erst beim Closing), sowie Completion Accounts, bei denen die Anpassung nach dem Closing auf Basis geprüfter Finanzabschlüsse erfolgt.
Interim Covenants
Zwischen Signing und Closing verpflichtet sich der Verkäufer, das Zielunternehmen im gewöhnlichen Geschäftsgang zu führen und wesentliche Entscheidungen nur mit Zustimmung des Käufers zu treffen (z. B. Aufnahme von Schulden, Veräußerung von Vermögenswerten, Ausschüttung außerordentlicher Dividenden oder gesellschaftsrechtliche Änderungen). Ziel dieser Klausel ist es, den Wert des Zielunternehmens bis zur tatsächlichen Übertragung der Kontrolle zu erhalten.
Kaufpreisrückbehalt (Escrow und Holdback)
Ein Teil des Kaufpreises kann für einen bestimmten Zeitraum auf einem Treuhandkonto (Escrow) hinterlegt oder aufgeschoben (Holdback) werden. Dieser Betrag dient als Sicherheit für mögliche Entschädigungsansprüche, etwa bei Verletzungen von Zusicherungen und Gewährleistungen oder bei nach dem Closing festgestellten Verbindlichkeiten. Solche Klauseln reduzieren das Risiko des Käufers und können mit weiteren Sicherheiten des Verkäufers kombiniert werden.
Earn-out
Ein Teil des Kaufpreises kann auch aufgeschoben und an das Erreichen zukünftiger Leistungsziele (z. B. Umsatz oder EBITDA) geknüpft werden. Diese Struktur reduziert das Risiko des Käufers, erfordert jedoch klare Regelungen zur Berechnungsmethodik sowie zur Kontrolle der relevanten Kennzahlen durch den Käufer (z. B. Beschränkungen bei Änderungen von Rechnungslegungsgrundsätzen, Vorgaben zur Geschäftsführung oder Zugang zu Informationen), um Streitigkeiten zu vermeiden.
Wettbewerbs- und Abwerbeverbote (Non-Compete und Non-Solicitation)
Diese Klauseln untersagen es dem Verkäufer, für einen bestimmten Zeitraum im selben Marktsegment wie das Zielunternehmen tätig zu werden oder dessen Mitarbeiter und Kunden abzuwerben. Sie sind wesentlich, um den Wert des erworbenen Unternehmens zu schützen, müssen jedoch hinsichtlich Dauer und Umfang angemessen sein, da sie andernfalls für unwirksam erklärt oder gerichtlich eingeschränkt werden können.
Aufschiebende Bedingungen (Conditions Precedent)
Diese Bestimmungen legen fest, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit der Vollzug der Transaktion erfolgen kann, etwa kartellrechtliche Genehmigungen, regulatorische Zustimmungen oder die Sicherstellung einer Finanzierung. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, kann die Transaktion ausgesetzt oder aufgehoben werden.
Schadensersatz und Haftungsbegrenzungen
Diese Klauseln definieren den Umfang der Schadensersatzpflichten im Falle von Verletzungen der Zusicherungen und Gewährleistungen oder bei vor dem Closing entstandenen Sachverhalten. Zu den wichtigsten Begrenzungsmechanismen gehören der Cap (Haftungshöchstbetrag), Basket-Regelungen – entweder Tipping Basket (wird der Schwellenwert überschritten, kann der gesamte Schaden geltend gemacht werden) oder Deductible Basket (nur der über den Schwellenwert hinausgehende Betrag ist ersatzfähig) –, De-minimis-Grenzen (Mindestbetrag für einzelne Schäden) sowie gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Verjährungsfristen.
Streitbeilegungsklausel
Diese Klausel bestimmt den Mechanismus zur Beilegung von Streitigkeiten aus dem Vertrag: Schiedsverfahren oder staatliche Gerichtsbarkeit, gegebenenfalls mit vorheriger Mediation. In M&A-Transaktionen wird häufig ein Schiedsverfahren bevorzugt, da es spezialisierte Schiedsrichter, Vertraulichkeit und in der Regel eine schnellere Entscheidungsfindung bietet als staatliche Gerichte. In der Klausel sollten die Schiedsinstitution, die Anzahl der Schiedsrichter, die Sprache und der Sitz des Schiedsverfahrens festgelegt werden.
Governance nach dem Closing (Post-Closing Governance)
Diese Regelungen betreffen die Führungsstruktur des Zielunternehmens nach Abschluss der Transaktion, insbesondere bei Teilakquisitionen. Dazu gehören beispielsweise Bestimmungen über die Zusammensetzung des Verwaltungs- oder Aufsichtsrats, Vetorechte von Minderheitsgesellschaftern, Dividendenpolitik, Lock-up-Perioden (Veräußerungsbeschränkungen für Beteiligungen), Budgetfreigaben sowie Deadlock-Mechanismen für Situationen, in denen sich Gesellschafter bei wichtigen Entscheidungen nicht einigen können.
Die Verhandlung dieser Klauseln erfordert eine integrierte juristische, finanzielle und strategische Perspektive. In M&A-Transaktionen sind vertragliche Details kein bloßer Formalismus, sondern die zentrale Verteidigungslinie zum Schutz der Interessen der beteiligten Parteien in einem Umfeld hoher Komplexität und Risiken.
Dies sind nur einige der Klauseln, die über den Erfolg einer M&A-Transaktion entscheiden können.
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